Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Entschädigung von Funktionsträger | 17 Beiträge |
Autor | Jens8 M.8, Bielefeld / NRW | 815078 |
Datum | 21.12.2015 17:07 MSG-Nr: [ 815078 ] | 3560 x gelesen |
Leiter der Feuerwehr
Stadtjugendfeuerwehrwart:
Vom Leiter der Feuerwehr ernannter Beauftragter für die Jugendfeuerwehren.
Hallo,
für mich steht da nichts genaues und so handhaben es wohl auch die meisten Kommunen oder?
"in Orientierung an"... heißt doch nichts anderes als, "kann - wenn gewollt, muss aber nicht".
Und wer genau Funktionsträger ist, steht da ja auch nicht bzw. nur LdF und Stv?
Was ist mit Einheitsführer, StJFW etc? Da regelt das BHKG nichts.
Gruß
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