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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 815891 | ||
Datum | 09.01.2016 13:55 MSG-Nr: [ 815891 ] | 11032 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Bernhard D. Wie will eigentlich diese Gewerkschaft ihr Markenrecht durchsetzen ? das ist recht einfach. Wenn die wollen können die einen Anwalt beauftragen. Der mahnt ab und fordert Schadensersatz. Bei Markenrechtsverletzungen werden recht oft hohe Streitwerte aufgerufen. Mich wollte mal eine Firma wg. Forumsbeiträge von div. Usern verklagen. Dabei hat der Anwalt (fälschlicherweise) sich aufs Markenrecht bezogen. Da stand dann sofort ein Streitwert von 50.000 Euro im Raum. Über die gleich beigelegte Anwaltsrechnung wollten die dann gleich einen vierstelligen Betrag von mir. *) Geschrieben von Bernhard D. Wenn ich nur hier im Bereich die vielfache Verwendung des Wortes " Blaulichtparty " bei allenmöglichen Feuerwehrveranstaltungen z.B. in der Presse, auf Plakaten, auf FW-HP usw. feststelle. Die Marke ist ja schon seit 2008 rechtskräftig eingetragen. Da hätte schon damals von den Nutzern (falls es die da schon gab) Einspruch eingelegt werden können. Jetzt ist da seine Tretmine bzw. Zeitbombe die dann einfach losgehen kann :-( Wenn der Markenrechtsinhaber rechtliche Schritte einleitet kann alleine der dabei recht hohe Streitwert "einschüchternd" wirken. MkG Jürgen *) die Sache ist klang und sanglos von der Firma eingestellt worden. Ich bin hart geblieben. Ein dezenter Hinweis auf mögliche Steuerstraftaten des "Seniorchefs" auf eBay hat bei denen ein Denkprozess ausgelöst ;-) Die Anwaltskosten hat die Schuhfirma dann bezahlen müssen. Der Vater des damaligen Geschäftsführers wurde dann später doch noch wg. Steuerstraftaten verknackt ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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