News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 815945 | ||
Datum | 10.01.2016 16:52 MSG-Nr: [ 815945 ] | 9556 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Franz-Georg, nein, leider nicht. Der Markenschutz kann nach dem angegebenen Schutzendedatum 2 Monate lang ohne Zuschlag und dann noch vier Monate lang mit Zuschlag für eine bestimmte Aufrechterhaltungsgebühr um weitere zehn Jahre verlängert werden. Es gibt mittlerweile Marken, die über 100 Jahre alt sind, weil sie immer im zehn-Jahres-Rhythmus aufrecht erhalten wurden. Man kann die Einzahlung aber beobachten und wenn die Marke nicht verlängert wird und keine anderen Rechte entgegenstehen, ist die Nutzung durch jedermann möglich. Viele Grüße Stefan | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|