Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 816008 |
Datum | 12.01.2016 08:04 MSG-Nr: [ 816008 ] | 8941 x gelesen |
Infos: | 09.01.16 LFV-Bayern 09.01.16 Webseite "Blaulicht-Party"
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Hallo,
Geschrieben von Neumann T.Und einen Schutz der Farbe Margenta im Bereich 'Telekommunikations und Internetdienstleistung' könnte ich durchaus nachvollziehen.
Ich nicht. Denn wo ist die Grenze? Um beim Beispiel zu bleiben: Jedes Telekommunikationsunternehmen reserviert sich eine Farbe. Ich gehe davon aus, dass auch kleinste Farbnuancen Abweichung dann immer noch zur geschützten Farbe gehören, weil sie mit dieser verwechselbar sind. Dann beschränkt sich das Spektrum möglicher Farben auf relativ wenige, jedenfalls viel weniger, als es Telekommunikationsunternehmen (auch an die kleineren denken) gibt. Wenn die alle belegt sind, darf keiner mehr irgendein Logo in einer Farbe neu erfinden? Ist doch realitätsfern. Dass man sich das Logo (in dem Fall das "T" mit den Punkten in dieser Farbe und auch Abwandlungen davon) schützen lassen kann, ok. Aber die Farbe allein? Nein.
Gruß,
Michael
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