Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 816016 |
Datum | 12.01.2016 09:33 MSG-Nr: [ 816016 ] | 8655 x gelesen |
Infos: | 09.01.16 LFV-Bayern 09.01.16 Webseite "Blaulicht-Party"
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Geschrieben von Michael W.Ich nicht. Denn wo ist die Grenze? Um beim Beispiel zu bleiben: Jedes Telekommunikationsunternehmen reserviert sich eine Farbe. Ich gehe davon aus, dass auch kleinste Farbnuancen Abweichung dann immer noch zur geschützten Farbe gehören, weil sie mit dieser verwechselbar sind. Dann beschränkt sich das Spektrum möglicher Farben auf relativ wenige, jedenfalls viel weniger, als es Telekommunikationsunternehmen (auch an die kleineren denken) gibt. Wenn die alle belegt sind, darf keiner mehr irgendein Logo in einer Farbe neu erfinden? Ist doch realitätsfern. Dass man sich das Logo (in dem Fall das "T" mit den Punkten in dieser Farbe und auch Abwandlungen davon) schützen lassen kann, ok. Aber die Farbe allein? Nein.
Wenn dann ist genau die Farbe geschützt, in der Regel im Zusammenhang mit bestimmten Formen und z. B. das Logo.
Und die Telekom hat sich sogar die Mühe gemacht eine neue eigene Farbe zu entwickeln.
Mich würde mal interessieren was passiert wenn sich jemand Farben wie:RAL 6031,RAL 9005, RAL 7000 oder RAL 5022 schützen läßt
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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