Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge |
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 816017 |
Datum | 12.01.2016 09:36 MSG-Nr: [ 816017 ] | 8819 x gelesen |
Infos: | 09.01.16 LFV-Bayern 09.01.16 Webseite "Blaulicht-Party"
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Geschrieben von ---Michael W.--- ...auch kleinste Farbnuancen Abweichung dann immer noch zur geschützten Farbe gehören...
Nicht unbedingt. Es hängt vom Inhaber der Marke ab. Ein Zeichen (eine Farbe ist in diesem Kontext auch ein Zeichen), die viele Verbraucher kennen, hat einen größeren Schutzumfang, als ein unbekannteres Zeichen. Da die Telekom früher viele kleine Häuschen in der Gegend stehen hatte (auch die Jüngeren werden sich vielleicht noch erinnern), die alle diese Farbe trugen, ist der Bekanntheitsgrad hoch, das Unternehmen kann auch ähnliche Farben zur Vermeidung einer Rufausbeutung oder Rufschädigung untersagen.
Geschrieben von ---Michael W.--- Wenn die alle belegt sind, darf keiner mehr irgendein Logo in einer Farbe neu erfinden? Ist doch realitätsfern.
Die Waren und Dienstleistungsverzeichnisse von Farbmarken sind meistens sehr eng. Beispiel: Farbmarke ROT für Loseblattgesetzessammlungen des Verlags Beck (wenn man mal versehentlich Richterin Salesch oder Richter Alexander Holt eingeschaltet hat, hat man diese Bücher vielleicht schon mal bei denen auf dem Tisch gesehen). Wenn jemand die gleiche Farbe für eine andere Dienstleistung nimmt (ROT hat auch die Sparkasse für ihr Dientleistungen), können zwei Marken gleicher Farbe nebeneinander existieren.
Dazu bin ich nicht gehindert, auch mehrere Farben miteinander zu verknüpfen, wobei ich sogar angeben kann, in welchem Verhälnis diese Farben zueinander stehen, so z.B. die Anordnung neben oder übereinander oder die Flächenverteilung (1/3 - 2/3 o. Ä.). Schon habe ich wieder einen unendlichen Raum der Möglichkeiten.
Nichts desto trotz teile ich die Auffassung, dass es Grenzen geben sollte, Farbmarken, Geruchsmarken, Bewegungsmarken,... das sind Zeichen, die seeeehr selten angemeldet werden und noch seltener zum Tragen kommen. Allerdings darf man nicht pauschalisieren. Die genannten Markenarten könnten m.E. auch abgeschafft werden, aber ich bin nicht der Gesetzgeber und muss mich bei der Verabschiedung von Gesetzen auch nicht an Vorgaben aus internationalen Abkommen oder aus Brüssel halten. Ich muss mich nur an die geltenden Gesetze halten, auch wenn es bedeutet, dass ich mich deshalb eben genau mit diesen Marken auseinandersetzen muss.
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