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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema4530 Euro der Flachter Feuerwehr sind weg11 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816639
Datum31.01.2016 14:27      MSG-Nr: [ 816639 ]6813 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Volker C.Kameradschaftskasse also. Gibt es da in BaWü regelungen wie sie z.B. für Fördervereine ( eV s ) gelten ?
wenn das die Kasse eine Feuerwehrvereins gewesen wäre dann hätte die Gemeinde damit nichts zu tun.

ich gehe davon aus das es hier um die Kameradschaftskasse der ehemaligen Abteilung Flacht geht. Das war dann ein Sondervermögen der Gemeinde. Und damit gehört das Geld der Gemeinde.

Am 10. April wurden die Konten, Sparbücher und Bankkarten der alten Abteilung an die Ordnungsamtsleiterin Karin Rexer übergeben
Ist bei der Auflösung einer Feuerwehrabteilung auch so richtig. Die Abteilung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist finanztechnisch nicht "selbstständig".

Vor vielen Jahren hat man in BaWü die Sache mit den Sondervermögen eingeführt. Das ist eine Konstruktion mit der die rechtlich nicht eigentständigen Feuerwehren, die ja Bestandteil der Gemeinden sind, eine "eigene" Kasse ermöglicht. Wobei das "eigene" jetzt nicht im Sinne von "besitzen" zu sehen ist.

Das Geld in der Kasse gehört der Gemeinde. Die Feuerwehr muss deshalb auch jedes Jahr einen Wirtschaftsplan aufstellen und diesen der Gemeinde übergeben.

Einer der Vorteile dieser Konstruktion liegt darin das die Mitglieder der Feuerwehr hier besser gegen finanzielle Risiken abgesichert sind. Im Zweifel hängt da die Gemeinde drin. Bei einem Verein wäre das der Vorstand.

Im Gegenzug darf man natürlich mit der Kasse kein Schindluder betreiben. Bei den Ein- und Ausgaben muss man sich dann an die geltenden Regeln und Rechte halten.

Ihn dem Zeitungsartikel steht auch:

... Das Gremium hat daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnis wurde im November ebenfalls nichtöffentlich vorgestellt.

Die beauftragte Kanzlei sah zwar keine Pflicht, empfahl aber dennoch, den Vorgang der Staatsanwaltschaft zu melden, weil es sich um eine nicht geringe Summe handele. ...

ich gehe daovn aus das in diesem Fall die Sache rechtlich nicht sauber gelaufen ist.

Hier steht meiner Ansicht nach der Verdacht der Unterschlagung im Raum. Hier hat man sich de facto aus der Gemeindekasse bedient.

z.B.: 1040 Euro wurden am Ende des Jahres 2014 an sechs Kameraden für langjährige Mitgliedschaft überwiesen.
ich kann mir nicht vorstellen das es dafür eine rechtliche Grundlage gegeben hat.

Mich macht deshalb jetzt diese Entwicklung stutzig:

Der Bürgermeister Daniel Töpfer (CDU) schlug dem Rat ebenfalls vor, so zu verfahren. Das Gremium debattierte den Antrag intensiv, entschied sich aber bei fünf Ja-Stimmen, fünf Enthaltungen und acht Nein-Stimmen letztlich dagegen.
Auch wenn Weissach dank eines potenten Steuerzahlers in der Vergangenheit nicht darben musste sollte man meiner Meinung nach von seitens der Gemeinde einer solche "Selbstbedienung" nicht tatenlos zusehen und schauen wie man den Schaden vermindern kann. Dabei wären Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hilfreich. Ev. kann man dann auf der Basis deren Ermittlungsergebnisse zumindest ein Teil des der Gemeinde zustenden Geldes zurückholen.

Aus der Ferne aufgrund des Zeitungsartikels ist es schwierig die Sachlage sicher zu beurteilen. Aber aufgrund der öffentlich zugänglichen Infos dürfte die Einschätzung der Kanzlei zutreffen.

Auch wenn der Gemeinderat anderer Ansicht ist könnte es schon sein das ein Mitbürger das so wie die Kanzlei sieht und Strafanzeige erstattet. Dann wird sich die Staatsanwaltschaft trotzdem um die Sache kümmern. Egal was die Mehrheit des Gemeinderates meint.

...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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