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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 816945 | ||
Datum | 09.02.2016 11:05 MSG-Nr: [ 816945 ] | 10219 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian R. Sofern ihr keine Dienstanweisung habt ist dir das freigestellt. Ich wage zu bezweifeln, dass hier eine Dienstanweisung überhaupt eine Gültigkeit empfalten kann. Denn diese Dienstanweisung würde die Behörde gegenüber einer Privatperson erlassen. Eine Dienstanweisung kann aber nur innerhalb einer Behörde Rechtskraft entfalten und solang du nicht alarmiert oder für die Feuerwehr tätig bist, bist du auch kein Mitglied dieser Behörde. | ||||
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