News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 817992 | ||
Datum | 07.03.2016 20:41 MSG-Nr: [ 817992 ] | 15341 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo zusammen, ich vermute, dass hier bei den Straßenverkehrsbehörden auch unterschiedliche Auffassungen herrschen: Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde unseres Landkreises stellt sich wie hier beschrieben hin und sagt: KatS ist bis 30 Kfz befreit, also macht mal. Kurze Info wäre aber nett, damit wir wissen was abgeht. Andere Straßenverkehrsbehörden sind da deutlich stringenter und geben dafür kein grünes Licht (nicht mal eine offizieller Genehmigung). Gibt es das Schreiben des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung online zum einsehen? Gruß Simon | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|