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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 818181 | ||
Datum | 12.03.2016 15:33 MSG-Nr: [ 818181 ] | 13129 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hans-Joachim Z. 1) Daß es illegal ist. Nö § 38.2 Blaues Blinklicht allein darf (..) von geschlossenen Verbänden verwendet werden. Geschrieben von Hans-Joachim Z. 2) Weil Du dann mit blinkendem Blaulicht vor der roten Ampel stehenbleiben mußt..., Die Unkenntnis der STVO müssen wir zwar berücksichtigen, mich darüber aufregen kann ich mich jedoch nur noch wenige Sekunden lang Geschrieben von Hans-Joachim Z. Wenn nachfahrende Fahrzeuge dann irgendwann Rot bekommen oder gegen Vorfahrt fahren müssen, und für die Dauer der Querung Blau einschalten, Nö, dann müssten sie Sonder und Wegerechte einfordern, ergo Blauhorn entsp. §38.1 Wenn 20 FW-Fahrzeuge ohne Kennzeichnung hintereinander fahren fahren lediglich 20 Fahrzeuge hinter einander her, kann man täglich auf (fast) jeder Straße sehen. Erst die Kennzeichnung macht daraus einen Verband und ein Verband bewegt sich wie ein (1) Fahrzeug mit ganz vielen Anhängern. Der 1. hält also normal an der roten Ampel oder bei Rechts vor Links , ect.pp, lediglich alle Folgenden bewegen sich wie die o.g. Anhänger. Geschrieben von Hans-Joachim Z. Moment, moment, jetzt hast Du mich falsch verstanden! Ich bezog mich explizit auf die Nutzung der Front/Heck_blitzer im Verband. Jeder der mal ein paar Stunden geblitzdingst wurde wird das verstehen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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