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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 818217 | ||
Datum | 13.03.2016 20:56 MSG-Nr: [ 818217 ] | 12542 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Wo willst du die "rechtskonform" so befestigen ...und ich dachte immer das Beste an der FW sei unser Improvisationstalent ;) Zur Not klemme ich ein blaues Handtuch/Tshirt ins Seitenfenster. Echte Bauchschmerzen machen mir meine implizierten Gedanken zum Ursprung deiner Frage. Im Verband zu fahren bedeutet nicht das wir Wegerechte in Anspruch nehmen, wie oben von mir bereits beschrieben bewegt sich eine Kolonne lediglich wie jedes andere Fahrzeug nur das dieses ganz viele Anhänger hat. Da uns für den passenden Abstand die Deichsel fehlt wird diese durch Kennzeichnung und möglichst geringem (aber sicheren) Abstand ersetzt. Fahre ich also als Nr. 5 über die rote Ampel (Nr. 1 ist natürlich bei grün gefahren) muß ich damit rechnen das der Querverkehr seine vermeintliche Vorfahrt mit Nachdruck einfordert, erst wenn ich das ignoriere bekomme ich mit dem Richter ärger. Verschlimmern wird sich unsere rechtliche Lage je weiter wir uns vom Idealzustand entfernen. Das Blaulicht wird zur Fahne, die Fahne wird zum Stofflappen im Fenster und und wenn dann noch der Abstand nicht passt wird aus unserer Mitschuld der Unfallverursacher. Das entsprechende Urteil habe ich, na klar; auch schon oben verlinkt. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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