Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verhalten des Leiters der Fw bei Anwesenheit eines Einsatzleiters | 38 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 818805 |
Datum | 27.03.2016 21:01 MSG-Nr: [ 818805 ] | 5672 x gelesen |
Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandrat
Einsatzleiter
Kreisbrandinspektor
Geschrieben von Mathias M.Wobei es noch eine kleine Anmerkung gibt: sagt ein Kommandant einer Ortswehr zu "seinem" federführenden Kommandanten (oder Stellv.) "mir wird das zu heiß, übernimm Du" dann MUSS dieser auch übernehmen. Im Gegensatz dazu muss das ein KBM, KBI, KBR nicht! Der aber kann und wird, sollte er bemerken, dass das Einsatzgeschehen aus dem Ruder läuft, die EL übernehmen.
Hallo Mathias,
das sehe ich nicht so. Sowohl federführender Kommandant wie auch besondere Führungsdienstgrade (KBM, KBI, KBR) können die Einsatzleitung übernehmen. Sie sind somit in ihrer Übernahmemöglichkeit bzw. -pflicht gleichgestellt.
Darüber hinaus kann der Kommandant seine Einsatzleitung nicht abgeben, es muss daher auch kein anderer übernehmen. Sehr wohl können aber äußere Umstände (Kommandant ist überfordert) dazu führen, dass der potentielle Einsatzleiter nach pflichtgemäßen Ermessen übernehmen muss.
Geschrieben von Mathias M.Prinzipiell sind die besonderen Führungsdienstgrade, wenn sie an der EST sind, erstmal nur beratend tätig und unterstützen den Einsatzleite
Das entscheidet aber genau nur einer und das ist der, der die Einsatzleitung übernehmen kann.
Schöne Grüße
Florian
Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
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