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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Löschwasserversorgung - Grundschutz bzw. Objektschutz | 2 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 819716 | ||
Datum | 26.04.2016 15:54 MSG-Nr: [ 819716 ] | 1314 x gelesen | ||
Moin, m.E. wird die Gemeinde den für den Standort (was sagt der Bebauungsplan?) üblichen Grundschutz sicherstellen müssen. Also im Mischgebiet auch die 96 m³/h. Was dann aufgrund der Besonderheiten eines Objekts über diesen Wert hinausgeht, kannst du dann dem Betreiber aufdrücken. Oder in deinem zweiten Fall - wohl eher nicht. Ist ja gewöhnlicher Wasserbedarf für ein Mischgebiet. Oder mal ganz lieb beim BBK anfragen, ob sie es als Zivilschutzmaßnahme verbuchen :o) 1. Wassersicherstellungsverordnung, §6 Bemessung des Bedarfs an Löschwasser: pro Hektar Mischgebiete 576 m³ in 5h. Wurde m.W. aber nie Gebrauch von gemacht, die Löschwasserversorgung im ZS mit stationären Einrichtungen zu fördern... Gruß, Thorben Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thorben G. [26.04.16 16:03] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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