Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | Feuerwehr in Bayern - Ausgehuniform für fördernde Vereinsmitglieder? | 36 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 819792 |
Datum | 29.04.2016 08:57 MSG-Nr: [ 819792 ] | 5909 x gelesen |
Geschrieben von Stefan O.In Bayern ist es ja so, dass es neben der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr (also die, mit dem roten Auto, dem Blaulicht und den feuerfesten Klamotten) auch einen Verein gibt, in den jedermann/frau eintreten kann, auch wenn er nicht bei der aktiven Wehr mitmacht.
Bei rechtlichen Fragen hilft schon mal ein Blick ins Gesetz.. ;-)
Und das ist hier für Bayern anders, als m.W. für die meisten anderen Bundesländer...
Art. 5, BayFwG: http://www.lfv-bayern.de/fileadmin/download/fachthemen/fb03/1001_bayfwg_avbayfwg.pdf
"(1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen
gestellt."
D.h. der Feuerwehrverein gilt als Personalträger für die Einsatzkräfte... - jetzt ist die spannende Frage, besteht dann "die Feuerwehr" aus der aktiven Truppe (den Einsatzkräften, die i.S.d.G. i.d.R. aus dem Feuerwehrverein kommen), oder ist der Feuerwehrverein nur "irgendein" Verein...
Dazu kommt die Vollzugsbekanntmachung, s. Folgepost.
-----
mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
![](b/dhk.jpg) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Ulrich C. [29.04.16 08:59] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|