News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Feuerwehr in Bayern - Ausgehuniform für fördernde Vereinsmitglieder? | 36 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 819793 | ||
Datum | 29.04.2016 09:07 MSG-Nr: [ 819793 ] | 5908 x gelesen | ||
Wegen Linkproblemen leider extra als Post... http://www.lfv-bayern.de/fileadmin/download/fachthemen/fb02/VollzBayFwG_2013.pdf 4.5 hilft hier in der Suche nach den Aufgaben und dem Ansehen bzw. der Stellung des Feuerwehrvereins in Bayern (!) weiter. "Bei den Freiwilligen Feuerwehren ist zu unterscheiden, ob diese Tätigkeiten allein dem Vereinsleben zuzuordnen sind oder ob die Feuerwehr zumindest auch als gemeindliche Einrichtung tätig wird. Im ersten Fall (z. B. Ausrichten von Feuerwehrfesten) gilt ausschließlich Vereinsrecht." Was aber auch heißt, dass dies durchaus zu den "Aufgaben" der "Feuerwehr" (im Vereinsteil) gesehen wird, sonst wäre das ja erst gar nicht erwähnt, oder sogar verboten.. Dem in gewisser Weise widersprechend ist aber 5.2, wo sehr wohl zwischen der gemeindlichen Einrichtung "Feuerwehr" und dem "Verein" unterschieden wird... (das hat m.W. aber steuerliche und haftungstechnische Hintergründe). Es gibt übrigens im bayerischen "Uniformerlass" keinerlei Hinweis auf eine Kennzeichnung der Uniformen für "nicht-aktive" Vereinsmitglieder (also z.B. Vorstand), wobei letzterer erfahrungsgemäß neben dem Kdt der mächtigste "FA" in einer Gemeinde ist... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|