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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassungsfreie Anhänger | 25 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 820108 | ||
Datum | 13.05.2016 23:23 MSG-Nr: [ 820108 ] | 3629 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Bootsanhänger: zulassungsfrei, jedoch bei mehr als 25km/h Kennzeichen- und damit auch HU-pflichtig Jedenfalls der private Sportboot-Anhänger und der Rettungsbootsanhänger des Rettungsdienstes. Der gewerblich genutzte Bootsanhänger dagegen ist ganz normal zulassungspflichtig. Beim Rettungsbootsanhänger des Katastrophenschutzes könnte man jetzt streiten ob Buchstabe e oder Buchstabe g anzuwenden ist. Systematisch müsste die speziellere Regelung nach Buchstabe e der allgemeinen Regelung nach Buchstabe g vorgehen; allerdings halte ich diesen Konflikt eher für einen redaktionellen Fehler und gehe davon aus, dass der Verordnungsgebers auch die Rettungsbootsanhänger des KatS so wie alle KatS-Anhänger nach Buchstabe g behandeln will. Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehr: zulassungsfrei, nicht HU-pflichtig. Wer sich den Umstand mit dem Folgekennzeichen sparen will kann den Anhänger auch freiwillig zulassen. Wer Lust auf lange Gespräche mit der Zulassungsstelle hat, kann dabei noch darauf bestehen, dass diese keine HU-Plakette auf da Anhänger-Kennzeichen aufklebt sondern nur ihr Dienstsiegel ;-) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Henning K. [13.05.16 23:25] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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