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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassungsfreie Anhänger | 25 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 820190 | ||
Datum | 17.05.2016 19:35 MSG-Nr: [ 820190 ] | 3198 x gelesen | ||
Die wichtigste Frage ist: entspricht das Fahrzeug einem genehmigten Typ? Das ist am leichtesten mit einem Blick auf das Typenschild herauszufinden (wenn das denn noch vollständig vorhanden und lesbar ist....). Wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht, reicht eine Ablichtung der ABE. Wenn nicht, braucht das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung. Die hat es mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar schon, aber auch dafür müsste man den Nachweis beschaffen. Ansonsten bleibt tatsächlich nur der Weg über eine §21-Begutachtung und den Gang zur Zulassungsstelle... | ||||
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