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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Prüffrist Feuerlöscher | 11 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 821205 | ||
Datum | 21.06.2016 18:30 MSG-Nr: [ 821205 ] | 2285 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. (vgl. diverse nationale Regelungen zu den Prüffristen im ADR-Bereich oder im ÖPNV - zwischen 6 Monate und 2 Jahre). ADR auf die Schnelle: "Die Feuerlöschgeräte müssen in Übereinstimmung mit den zugelassenen nationalen Normen Prüfungen unterzogen werden, um ihre Funktionssicherheit zu gewährleisten. Sie müssen mit einem Konformitätszei-chen einer von einer zuständigen Behörde anerkannten Norm sowie, je nach Fall, mit einer Kennzeich-nung mit der Angabe des Datums (Monat, Jahr) der nächsten Prüfung oder des Ablaufs der höchstzuläs-sigen Nutzungsdauer versehen sein." Das spricht für sich gesehen nicht gerade gegen Einweg-Löscher ohne Prüfvorgabe, ganz im Gegenteil. Es müsste halt die Norm mitspielen... (Wer verlangt die 6 Monate?) | ||||
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