Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821511 |
Datum | 03.07.2016 21:14 MSG-Nr: [ 821511 ] | 5453 x gelesen |
Infos: | 30.06.16 Merkblätter zum Gefahrguttransport durch Hilfsorganisationen
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Gerätewagen
Ich habe im Thread dargelegt, wo die Grenzen der obligatorischen ADR-Freistellungen sind und wie die Versorgung mit Kraftstoff innerhalb dieser Grenzen auch aus sicherheitstechnischer Sicht noch praktikabel möglich ist.
Wenn du zentral mehrere Einheiten mit Kraftstoff versorgen willst, stellt sich auch die Frage nach der Unterverteilung.
Wenn du da Transportmengen über den Grenzen von 1.1.3.6 fahren willst, bist du nunmal im kennzeichnungspflichtigen Bereich, ohne wenn und aber.
Tankwagen (gf) wird wohl kaum jemand haben bzw. zur Verfügung stellen können,
Straßentankwagen kommen nicht unbedingt unmittelbar an die Einsatzstellen heran,
also läuft es bei der Unterverteilung auf IBC auf GW (ggf. gf) bzw. Anhänger (mengenabhängig kennzeichnungspflichtig) hinaus. Ebenso auf Kanister, ggf. Fässer mit Handpumpe oder Kraftstofftrolleys für "die letzten Meter".
Wenn jemand außer diesen beiden noch andere Lösungen in petto hat, gerne.
Ich klinke mich jetzt erstmal aus.
Grüße
Udo Burkhard
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| 29.06.2016 16:32 |
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Udo 7B., Aichhalden Tankstelle war: These: Die Stromversorgung | |