Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Betrieb von DIN-Stromerzeugern vs DGUV Information 203-032 (2016) | 66 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 821812 |
Datum | 20.07.2016 15:21 MSG-Nr: [ 821812 ] | 9897 x gelesen |
Infos: | 15.08.17 Merkblatt Schutzleiterprüfung KUVB 20.07.16 FNFW (DIN NA 31): FAQ Schutzleiterprüfung bei Stromerzeugern nach DIN 14685-1 20.07.16 DGUV Information 203-032DGUV Information 203-032: Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen
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Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Moin,
Geschrieben von Udo B.
Frage an die Fachkräfte hier:
Wie gehen wir jetzt im Einsatzfall mit diesen Forderungen um?
Ich denke da im speziellen an den Bereich BHP (1 Aggregat = 1 Zelt + mehrere - auch parallel geschaltete - Verbraucher über Leitungsroller / Verteiler)?
Hat sich da jemand schon Gedanken gemacht, möglicherweise sogar eine GBU erstellt?
Die Schutzmaßnahme "Schutzpotentialausgleich mit begrenzter Netzdehnung" scheint ja damit vom Tisch zu sein ...
Oha, na das sind ja nun Vorstellungen, die für die Praxis völlig untauglich sind. Und eugenscheinlich hat die (P)RCD-Lobby kräftig mitgewerkelt. Was dann gleich eine weitere Baustelle aufmacht.
Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern:
Hat sich dann wohl weitestgehend erledigt. IMHO zurecht, da das Schutzniveau nun wirklich nicht mehr auf der Höhe der Zeit war. Abschaltung nur bei gut leitend verbundenem Doppelfehler. Jedoch prinzipbedingt nicht bei Personendurchströmung. Da sollte man wirklich mal nachbessern. Allerding snicht unbedingt mit diesem Ergebnis.
Real haben keineswegs ale Marken-Stromerzeuger die Anforderung zur Abschaltung beim Doppelfehlererfüllt... Die Blauwichtel haben da mal ein paar Versuche angestellt, besonders in der 8 kVA-Klasse mit unschönen Überraschungen.
Schutzleiterprüfeinrichtung:
Hat doch eh niemand verstanden und sich gefreut, wenn das Lämpchen beim Abtasten des Generatorahmens leuchtete. Aussagekraft hingegen Null, da wenn schon am Verbraucher abgetastet werden muss. Ob der Widerstandswert denn ausreichend gut ist, lässt sich am Aufleuchten ohnehin nicht feststellen.
Doch gerade der Widerstandswert im Scutzleitersystem ist bei STmmV entscheidendes Kriterium, was auch kaum Spielraum hat. Auch die DGUV A3-Prüfung hilft hier nur sehr bedingt weiter, da muss der Prüfer schon genau wissen was er tut und nicht nach Standardwerten arbeiten.
RCD in isolierten Netzen:
Ein RCD erkennt nur doppelte Erdverbindungen, die sich auf beide Seiten des RCD verteilen. Nur dann findet ein Stromfluss am RC vorbei statt, der als fehlender Differenzstrom auf den aktiven Leitern zur Auslösung führt. Im geerdeten Netz ist der Trafo-Sternpunkt schon betriebsmäßig geerdet, daher schützt ein RCD im Haushaltsnetz alles lastseitig von ihm angeschlossene. Der erste Erdfehler ergibt hier mit der Betriebserdung bereits die doppelte Erdverbindung. Im isolierten Netz hingegen fehlt die Betriebserdung. Daher kann man nicht vorhersagen, wo letztlich im Doppelfehlerfalle die beidne Erdschlüsse sich genau befinden. Folglich muss jede Verbindung mit einem RCD geschützt werden. Nur dann kann kein szenario auftreten, wo beide Fehler auf der gleichen RCd-Seite auftreten und deswegen nicht erkannt werden.
Unverständlich ist mir allerdings, wieso RCD erst ab dem 2. Verbraucher gefordert werden. Sofern der Generator selber als Schutzklasse 1 ausgeführt ist, kann er ja selber den Ort eines Erdschlusses darstellen. Meinetwegen kann man bei einem Verbraucher noch über das geringe Risiko argumentieren, aber bei mehreren Steckdosen wärees schlüssiger, durchgängig RCD zu fordern.
PRCD:
Soweit man nun "RCD für jedes Betriebsmittel" (selbst die Doppel-Halogenscheinwerfer fallen dann schon darunter, wenn mit separaten Steckern...) mit Zwischensteckern (oder in der Zuleitung integrierten (P)RCD) sicherstellen will, steht man vor dem Problem, dass der PRCD-S im ungeerdeten Netz nicht funktioniert, der PRCD-K aber streng genommen nicht ganz Konform für den Betrieb an Fremdnetzen ist. Der PRCD-K überwacht nicht den speisenden Schutzleiter auf Spannung vor dem Zuschalten sondern den Schutzleiter auf Stromfluss. Würde daher bei unter Spannung stehender Steckdose zwar auch fix auslösen, aber erst nach kurzzeitiger Durchströmung.
Isolationsüberwachung:
Unschön die fehlende Differenzierung zwischen warnend und abschaltend. Korrekterweise ist wem aufgefallen, dass die Isowächter 1 Sekunde Zeit haben und deswegen eigentlich als Abschaltung eines Doppelfehlers zu langsam sind. Hier stellt sich mir allerdings die Frage, ob man nicht die Anforderungen für die Isolationüberwachung auf ausreichend schnelle 0,4 Sekunden hätte verschärfen können? Zugleich meldet die Isoüberwachung schon den ersten Fehler, i.d.R. besteht also gar keine Durchströmungssituation. Lediglich wenn Netzsegemente zugeschaltet werden, die schon mehrere Fehler im Zuschaltmoment aufweisen, kann für eine Sekunde ein Problem bestehen.
Meines Erachtens wäre das aber ggf. unter Restrisiko verbuchbar gewesen, ggf. mit der Maßgabe nur nacheinander einzustecken/einzuschalten. Zumal die Isowächter ja die 1 Sekunde auch gerne unterbieten dürfen.
Sinnigere Lösungen:
Meines erachtens gäbe es für Feuerwehr deutlich sinnigere Herangehensweisen.
Entweder Isoüberwachung, bei schleichenden Erdschlüssen vorwarnend und bei kritischer Schwelle/satten Erdschlüssen abschaltend, idealerweise <0,4 sek.
Weiterbetrieb im Fehlerfall per Schlüsselschalter.
Oder TN-Netz mit Verbindung zwischen Schutz- und Neutralleiter. Ja, auch ohne Fachkraft. Der Schutzleiter wird doch überall mit hingeführt. Und dann funktionieren die RCDs wenigstens so wie gewohnt, dass man meinetwegen im Moppel selektive RCD verbaut, die dann bei besonders gefährdeten Verbrauchern ggf. noch durch einen normalen oder PRCD ergänzt werden können. Damit kann man dann ggf. auch Hierarchien zwischen Verteilebene und Endstromkreisen bilden, ohne das gleich alles Dunkel wird.
Erder:
In den Fällen Iso-Überwachung oder TN braucht es m.E. nicht zwingend den Erder bzw. es tut dann auch ein qualitativ schlechter. Zum Vergleich erkennt die bisherige STmmV ohnehin nur Doppelfehler am Schutzleitersystem. Die würden Dank Schutzleiter in den Leitungen auch im TN von den RCD bzw. im IT-Netz vom Isowächter detektiert werden. Die Einbindung des echten Erdreichs erweitert dann den Schutzaspekt, erfordert aber entgegen der STmmV nur kleine Ströme über den Erder, sodass eine Klemme an der Leitplanke oder ein in die Baumscheibe geschraubter Erder völlig ausreichen sollte und man sich das Einmessen eigentlich sparen kann.
Gruß,
Thorben
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| 19.07.2016 13:31 |
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Udo 7B., Aichhalden | |