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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Betrieb von DIN-Stromerzeugern vs DGUV Information 203-032 (2016) | 66 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 821868 | ||
Datum | 21.07.2016 21:38 MSG-Nr: [ 821868 ] | 9193 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Jein, die EFK muss nicht ständig anwesend sein. Es steht aber auch in der DGUV3 Wer welche Arbeiten durchführen darf. Hier ist zB auch das Einsetzen von Sicherungseinsetzen angeben und dann gibt es den Punkt. Zitat:"Bei allen Nennspannungen Arbeiten zum Abwenden erheblicher Gefahren, z.B. für Leben und Gesundheit von Personen oder Brand- und Explosionsgefahren " Diese Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften und nicht von EUP oder Laien durchgeführt werden. Und genau diese Punkte soll ein Schutzleiter verhindern bzw eine Erdung des Stromerzeugers verhindern. Somit fällt das Thema Erden von EUP oder Laien schonmal ganz raus. | ||||
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