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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Betrieb von DIN-Stromerzeugern vs DGUV Information 203-032 (2016) | 66 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 821872 | ||
Datum | 22.07.2016 08:00 MSG-Nr: [ 821872 ] | 9035 x gelesen | ||
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Geschrieben von Adrian R. Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wäre es durchaus möglich. Also jetzt hab ich mal etwas gegooglet. EFK für festgelegte Tätigkeiten. 1. Diese "Sparte" gibt es nach der HwO. Zählt die Handwerksordnung für uns? 2. Dauert beim TÜV bzw IHK die Ausbildung 2-3 Wochen und regelmäßige Nachschulungen sind erforderlich. Sorry, aber ich bezweifel das so ein Ausbildungsumfang für Freiwillige Feuerwehren durchführbar ist. Entweder die bauen etwas "feuerwehrsicheres", das man alles ganz normal weiter betreiben darf wie bisher oder aber die Feuerwehr resprektive der Kommandant bzw der Bürgermeister hat ein riesengroßes Problem, falls es tatsächlich mal zu einem Unfall kommt, sollte diese Information tatsächlich bei der Feuerwehr Anwendung finden. | ||||
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