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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Rundfahrten mit FW-Fahrzeugen; war: TLF kippt mal wieder um | 16 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 823396 | ||
Datum | 19.09.2016 11:53 MSG-Nr: [ 823396 ] | 3259 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. Wie sind eigentlich die mitfahrenden Nichtfeuerwehrangehörigen solcher Rundfahrten versichert ? Das ist, wie wenn du privat einen Anhalter mit nimmst. Versichert über die KFZ-Haftpflicht bzw. je nach Kommune über die Eigenversicherung. Wobei bei letzterem die Mitnahme von Dritten entweder ausdrücklich untersagt oder nur mit Genehmigung / Auflagen (Abschluss einer zusätzlichen Insassen-Unfallversicherung) möglich ist. Guck auch mal in die "Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV)". Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [19.09.16 11:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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