Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kalkulation eines Fahrzeuges für die Gebührensatzung | 13 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824090 |
Datum | 15.10.2016 09:16 MSG-Nr: [ 824090 ] | 2158 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
hallo,
was passieren kann wenn die Kostensatzung auf wackeligen Füssen steht kann man hier sehen:
1. Legt eine Gemeinde der in einer Satzung geregelten Kostenberechnung eines Feuerwehreinsatzes eine fehlerhafte Kalkulation zugrunde, führt diese nicht nur zur Nichtigkeit des pauschalierten Stundensatzes, sondern zur Gesamtnichtigkeit der Feuerwehrkostensatzung. 2. Für die Berechnung der Kosten nach dem FSHG sind weder der betriebswirtschaftliche Kostenbegriff noch die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes anwendbar. 3. Zur Berechnung des pauschalierten Stundensatzes gehören die Kosten der konkret durchgeführten Maßnahme sowie die Vorhaltekosten, nicht aber Aufwendungen, die in keinerlei Bezug zu den Einsätzen der Feuerwehr stehen. ...
VG Münster · Urteil vom 23. Januar 2012 · Az. 1 K 1217/11
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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