Hallo Steffen
Geschrieben von Steffen W.Und da werden jetzt ernsthaft Ketten verwendet oder zumindest vorgeschlagen, deren maximale Tragfähigkeit unter der einfachen maximalen Zugkraft der Seilwinde eines Rüstwagens liegt?
mit der Rüstwagenseilwinde wirst du diese Ketten nicht klein kriegen. Das zeigt die Praxis, da der Sicherheitsbeiwert entsprechend hoch ist. (Das werden Dir jetzt alle Praktiker um die Ohren hauen, und Sie haben recht, das kann ich Dir als Praktiker auch bestätigen).
ABER: Wenn ich von vorneherein wissentlich in Kauf nehme, dass die Anschlagmittel auf dem Papier weniger aushalten als diese aushalten müssen (3,2 to gerader Zuge, d.h. im Schlinggang nur noch 2,4 to im Gegensatz zu 5 to Zugkraft der Winde im einfachen Zug; selbst wenn 2 Ketten verwendet werden, dann liegt man unter der Nennzugkraft der Winde) dann muss ich mir gefallen lassen, dass hier grob fahrlässig gearbeitet wird. Sollte einmal etwas schiefgehen, dann habe ich das Problem, dass, wenn diese Gerätschaften dafür gedacht sind und das auch so ausgebildet wird, ein klares Organisationsverschulden vorliegt, bei dem man eigentlich nicht mal damit argumentieren kann, dass zur Rettung eines Menschenlebens von den UVV abgewichen werden darf.
Diesen Grundsatz sollte sich jede Führungskraft hinter die Löffel schreiben, auch wenn im Internet noch so tolle, bunte Gerätesätze (hier im Feuerwehrmarkt mit 2 Ketten Tragkraft einfacher Strang 2,5 to) hierfür angeboten werden.
Warum glaubt Ihr, dass bei der aktuellen Rüstwagen-Beladung die Anschlagkette 6,5 to im geraden Zug (entspricht 5,2 to im Schlinggang) und die Rundschlingen min. 10 to aushalten müssen??? Weil es toll ist, schwere Ausrüstungsgegenstände durch die Gegend zu karren, oder weil man obigen Sachverhalt erkannt hat?
Also Steffen, volle Zustimmung zu deinem Thread.
mkg
WErner
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