Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Wozu gibt es eigentlich noch Löschgruppenfahrzeuge? | 59 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 825120 |
Datum | 23.11.2016 20:16 MSG-Nr: [ 825120 ] | 12345 x gelesen |
Infos: | 23.11.16 FW-Forum: Gruppenkabine noch zeitgemäß? ( 20.07.2006 )
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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tanklöschfahrzeug
Geschrieben von Ulrich C.RLP fördert m.W. fast ausschließlich HLF 10 für die Feuerwehren Richtig ist, das keine LF bezuschusst werden (LF 20 KatS nur auf Kreisebene), sondern nur HLF. Vor Jahren wurde da auch großer Wert auf das HLF 10 gelegt, HLF 20 war eine Ausnahme für wirkliche Großstädte. Mittlerweile kann man das auch als Geschichte bezeichnen, man findet immer mehr HLF 20 auch in den ländlichen Regionen.
Allerdings (und das mag ein Grund für den Sinneswandel sein) waren die früheren HLF 10 ja durch eine Landesrichtlinie noch etwas über die damaligen Normvorgaben hinaus konzipiert, und da fährt so manches HLF10 durchs Land, was vorher als 20er Vorführer unterwegs war und dann mal eben umetikettiert wurde.
Geschrieben von Ulrich C.Ob das Fzg so noch Sinn macht, oder schlicht überflüssig ist, wie m.E. auch das LF 10 und das LF 20, steht wieder auf einem anderen Blatt und wird die Zukunft zeigen... Wenn du reine LFs ohne umfangreicheres TH-Material ganz aus dem Programm nimmst, und damit oberhalb vom MLF kein reines Brandbekämpfungsfahrzeug mehr zu bekommen ist, werden die Wehren erst recht auf die Idee kommen, sich umgestrickte TLF zu beschaffen. Auch ne RLP-Erfahrung aus dem o.g. Umstand, Stichwort Nentershausen (und die werden nicht die letzten sein)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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