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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrslenkung durch Feuerwehr illegal! | 21 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 825829 | ||
Datum | 18.12.2016 23:55 MSG-Nr: [ 825829 ] | 3965 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von ---Heiko L.--- Wenn ich eine Einsatzstelle mit Pylonen und Blitzleuchten "abweisend" Absichere, lenke ich den Verkehr auch um die Gefahrenstelle und lenke somit auch den Verkehr. Nein, bei einer rechtlichen Überprüfung wird sicher festgestellt, dass es sich um "Sichern von Einsatzstellen gegen fließenden Verkehr" gem. FwDV 1 in der aktuellen Ausgabe handelt. Für deinen Fall vom Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 1. Juni 2012 in Kraft gesetzt. Gruß Olli | ||||
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