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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Ordnungsgeld und Austritte ![]() | 20 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 825858 | ||
Datum | 20.12.2016 08:51 MSG-Nr: [ 825858 ] | 3143 x gelesen | ||
Die juristische Betrachtungsweise ist zwar formal richtig. Aber politisch unklug und in den Auswirkungen potentiell verheerend. Man hätte die Entfernung der Überreste des Osterfeuers auch anders lösen können wenn die Stadtverwaltung es gewollt (!) hätte. Doch genau das war wohl nicht der Fall. Ich habe das ungute Gefühl man wollte hier Exempel statuieren. So manchen Stadtverwaltung empfehle ich mal den Spruch "cui bono" (=> wem nützt es ) sich in Erinnerung zu rufen bevor Verwaltungen über's Ziel hinausschießen. Die Stadtverwaltung mag formell im Recht sein. Doch die ist auch für die Pflichtaufgabe Feuerwehr auf die Freiwilligen angewiesen. Wenn sie zu viele Freiwillige mit diesem Vorgehen zum Austritt aus der FF veranlasst hat sie ein viel größeres Problem als mit den Überresten vom Osterfeuer.... Hergott nochmal : "Hirn einschalten". Dass sollte in so mancher Amtsstube die erste Handlung des Tages sein. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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