Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr | 31 Beiträge |
Autor | Step8han8 E.8, Metzingen / BW | 825907 |
Datum | 21.12.2016 18:10 MSG-Nr: [ 825907 ] | 5301 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
In der FwDV 10 steht z.B. unter Punkt:
2 Anwendung
Tragbare Leitern können eingesetzt werden als
Rettungsweg
Angriffsweg
Hilfsgerät
allerdings finde ich in der FwDV 10 keinen Hinweis, wie ich die Leiter als Hilfsgerät einsetzen kann / darf.
Sehen wir uns mal die Nutzuing von Leitern außerhalb D an, die machen z.T. noch vielandere Dinge, die bei uns meistens Kopfschütteln auslösen.
Ich glaube auch, dass viele Werte einfach noch von früher kommen, zu der Zeit, wo Holzleitern noch aktuell waren.
In den Nutzungsbedingungen vonm Hersteller steht auch nur drin, dass der der eine Leiter der Feuerwehr benutzt nach FwDV 10 ausgebildet sein muss. Also stellt er die FwDV 10 über seine Nutzungsbedingungen.
Ich steh auf dem Standpunkt, wenn ich es dem Gerät zutraue und es nicht ausdrücklich untersagt ist, ist es erlaubt.
Oder?
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|