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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 826559 | ||
Datum | 11.01.2017 19:00 MSG-Nr: [ 826559 ] | 4173 x gelesen | ||
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Geschrieben von Adrian R. Opa darf seine Stielhandgranaten und MGs aus dem letzten Weltkrieg auch nicht behalten, selbst wenn das für ihn mal legal war. Bestandschutz muss meines Wissens nach aktiv verordnet werden. Soweit ich das weiß stimmt das, ja. Ich hatte mich auch nicht auf einen möglichen Bestandsschutz bezogen, sondern auf die "Pflicht" des Gesetzgebers die betroffenen Führerscheininhaber zu informieren (die eben laut Fahrlehrer nicht gegeben ist). Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | ||||
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