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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr(Förder)vereine, e.V. / n.e.V. WAR: Feuerwehrvereine/Förderve | 4 Beiträge | ||
Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 826636 | ||
Datum | 13.01.2017 10:40 MSG-Nr: [ 826636 ] | 1552 x gelesen | ||
Moin, hab mal abgespalten (wie es sich gehört), da Lars ja eigentlich andere Fragestellung hatte. Geschrieben von Lars B. Bei uns/in meiner Heimatwehr gibt es Bestrebungen einen Feuerwehr(förder)verein ins Leben zu rufen, ob nun als e.V. oder n.e.V. spielt ja da erstmal keine Rolle.. Es wird im allgemeinen tendeziell die Eintragung empfohlen. Ich sehe in der Eintragung auch keinerlei Nachteile (außer den Aufwand an sich), aber m.E. klare Vorteile: Gemeinnützigkeit würde aber ebenso auch mit einem n.e.V. funktionieren. Der eingetragene Verein ist als juristische Person selbst Inhaber des Vereinsvermögens. Der nicht eingetragene Verein ist dagegen nicht selbst Inhaber des Vereinsvermögen, es steht vielmehr den Mitgliedern als Gesamthandsgemeinschaft zu, allerdings kann kein Mitglied über seinen Anteil am Vereinsvermögen verfügen, da es sich um Sondervermögen handelt. Beim eingetragenen Verein haftet der Verein als juristische Person. Der Vorstand haftet nicht persönlich. Beim nicht eingetragenen Verein kommt auch die persönliche Haftung der für den Verein handelnden Personen in Betracht. Sinnvoll ist es, die Rechtsfähigkeit durch Eintragung im Vereinsregister herbeizuführen. Mit der Eintragung entsteht eine juristische Person mit einer klaren Zuordnung der Rechte und Pflichten; insbesondere wegen der Unsicherheiten hinsichtlich des Vereinsvermögens und der möglichen Haftung aller Mitglieder für Vereinsschulden kann nur zur Eintragung im Vereinsregister geraten werden. Grüße Hansi | ||||
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