News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Belehrung von Kraftfahrern §35 / §38 StVO | 8 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Hiddenhausen / | 827782 | ||
Datum | 21.02.2017 18:57 MSG-Nr: [ 827782 ] | 3572 x gelesen | ||
Hallo zusammen, dass jedes Mitglied der Feuerwehr, egal ob BF/FF oder WF an der jährlichen Belehrung teilnehmen soll/muss ist ja nichts neues. Meine Frage bezieht sich aber konkret darauf, wer solche Belehrungen durchführen darf !? Gibt es hier gesetzliche Vorgaben, ob dies z.B. die Polizei machen kann/muss ? Oder darf dies z.B. auch der Zugführer seiner Einheit ? schöne Grüße, Daniel | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|