Geschrieben von Matthias K.Das Eigentum richtet sich danach wer die Sache letztlich kauft. Wenn die Gemeinde es anschafft gehört es auch der Gemeinde.
Nicht ganz. Wenn es der Verein kauft und nichts weiter tut, gehört es dem Verein, soweit richtig. Wenn es der Verein kauft und der Gemenide schenkt (und diese das Geschenk auch annimmt), gehört es der Gemeinde. Und wenn man das Geld der Gemeinde zu Verfügung stellt und diese es dann kauft, gehört es auch der Gemeinde.
Geschrieben von Matthias K.Ein Feuerwehrförderverein hat nur geringe, meines Erachtens gar keine, Chancen als gemeinnützig anerkannt zu werden. Da nur die wenigsten wirklich gemeinnützige Zwecke erfüllen. Leider sind die meisten nur Wunscherfüllungsvereine.
Wie kommst du denn darauf? Ich bin Mitglied eines gemeinnützigen Feuerwehr-Fördervereins, und die anderen Fördervereine die ich kenne sind auch gemeinnützig.
Hier ein Auflistung gemeinnütziger Ziele:
Gemeinnützige Zwecke
Darin unter anderem: Geschrieben von Abgabenordung die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
Der Knackpunkt ist der, dass man seine Einnahmen als gemeinnütziger Verein nicht verfrühstücken darf, aber das kann ja jeder halten, wie er mag.
Geschrieben von Matthias K.Leider sind die meisten nur Wunscherfüllungsvereine.
Was soll denn das sein? Letztlich ist natürlich jeder Förderverein, sei es der einer Schule oder einer Forschungseinrichtiung, ein Wunscherfüllungsverein. Das steht aber nicht im Widerspruch zur Gemeinnützigkeit.
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