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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vereinsmitgliedschaft JF | 18 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 829667 | ||
Datum | 27.04.2017 21:59 MSG-Nr: [ 829667 ] | 1073 x gelesen | ||
Jetzt driften wir in das Vereinsrecht ab. Geschrieben von Darre H. Verein eröffnet Neben-Konto mit Zugriffs-Berechtigung durch Jugend-Wart(e), fertig. Und nix mehr inoffiziell. Hmm. Keine Vereinssatzung, welche mir bekannt ist, nennt Konten und Zugriffsrechte. Müsste jedesmal geändert werden, wenn sich die Bankverbindung etc. ändert. Wie der Vorstand die Kassengeschäfte organisiert ist sein recht. Zur Kontrolle werden von den Mitgliedern Kassenprüfer bestellt. Geschrieben von Darre H. JF sollte in Satzung mit einfließen (Zweck des Vereins: ... Unterstützung der JF, ...). JF als Zweck unbedingt. Kasse siehe oben. Geschrieben von Darre H. Minderjährige haben kein (eigenes) Stimmrecht, werden sie Mitglied wird "ihr" Stimmrecht durch den "Vormund" (Eltern) ausgeübt. Auch eine solche Regelung kenne ich bei keinem anderen Verein bzw. Stimmrechte werden per Satzung eingeräumt. IN der Regel ist das aktive Wahlrecht ab 16 und das passive Wahlrecht ab 18 gegeben. Gruß Simon | ||||
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