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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
| Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 829849 | ||
| Datum | 04.05.2017 18:47 MSG-Nr: [ 829849 ] | 5519 x gelesen | ||
Geschrieben von Raoul K. Wenn ich eine größere Kreuzung habe und mit Schrittgeschwindigkeit einfahre kann ich bei der Ausfahrt aus der Kreuzung durch aus schon wieder 30 Km/h erreicht haben! Hier ist eben die Frage wie lange ich Schrittgeschwindigkeit beibehalte und das ist eine schwere Frage! Naja, so lange wie nötig. In dem Fall hieße das auf jeden Fall so lange, bis man sicher ist, dass der Querverkehr steht. und wenn der Querverkehr steht, wird es in der Regel zu keiner Kollision im Kreuzungsbereich mehr kommen. Es hängt aber alles von den örtlichen Gegebenheiten (hier mal tatsächlich) ab. Ist es eine Kreuzung, wo links und rechts nur Felder sind und man den Querverkehr klar sieht, kann eine andere Geschwindigkeit sicher sein als dort, wo durch enge Bebauung, Büsche, Bäume, parkende Fahrzeuge die Sicht - auch auf Fußgänger und Radfahrer - eingeschränkt wird. Eine pauschale Regel, a la "Ab der Mitte der Kreuzung kann das Gaspedal durchgetreten werden" (überspitzt dargestellt!) wird es nicht geben. | ||||
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