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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 829855 | ||
| Datum | 04.05.2017 20:35 MSG-Nr: [ 829855 ] | 5527 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörg E. J. Solche Erfahrungen macht man meistens erst, wenn es zu spät ist :-( Wenn man das mit der Schrittgeschwindigkeit als Einsatzfahrer erst vom Richter erklärt bekommt, ist aber vorher in der Ausbildung und der jährlichen Belehrung gründlich was schief gelaufen. Klarer Vorwurf an den Dienstherren! (Aber ein halbes Jahr, das geht doch nur mit Straftat. Also "grob verkehrswidrig und rücksichtslos"; da hätte man dann auch mit mangelhafter Ausbildung wissen müssen dass es verkehrt ist...) | ||||
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