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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 829910 | ||
| Datum | 06.05.2017 20:21 MSG-Nr: [ 829910 ] | 5098 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha E. mit blauen Lichtern ist und Horn, dass der Fahrer allein für alle anderen Verantwortlich ist. Ist er auch nicht, habe ich zumindest von dir zum ersten mal gehört. Er ist jedoch immer dann mitverantwortlich wenn er die STVO-Rechte von anderen einschränkt und voll verantwortlich wenn der/die Geschädigten keine Zeit zum reagieren hatten...wie vermutlich im o.g. Fall. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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