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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 830032 | ||
| Datum | 12.05.2017 10:14 MSG-Nr: [ 830032 ] | 4314 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Oh nein, mit dieser Begründung wird nur dargelegt das wir auch unter Blauhorn SEHEN müssen das wir niemanden gefährden. Da wir das nicht garantieren können, war es das mit den Sonderrechten. Ich erinnere mich an ein Urteil Anfang der 80er. Da wurde ein Maschinist auf einer Einsatzfahrt verurteilt, weil er beim Einbiegen auf eine bevorrechtigte Straße mit einem Fahrzeug zusammen gestoßen war. Die Einmündung lag im Ortseingangsbereich und der Unfallgegner hatte das vor ihm fahrende und vorschriftsmäßig abbremsende Fahrzeug überholt und damit den Unfall verursacht. Glück für dne Feuerwehrmann war damals, das der Amtsrichter bei der Ortsbesichtigung gesagt hatte:" Hier fährt eh niemand 50". Das hat für die Revision gereicht und da wurde der Feuerwehrmann frei gesprochen. Deas Erstinstanzurteil zeigt sehr gut, das wir niemanden gefährden und auch die Verkehrsverstöße (unbeleuchtetes Fahrrad) der anderen einkalkulieren dürfen. Also keine Polemik sondern Realität Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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