hallo
hä?
Wenn der Feuerwehrmann nicht mehr helfen darf
Es hat sich aktuell in Grafenau zugetragen aber Grafenau ist überall. In der dortigen Feuerwehr ist es zu einer Reihe von Austritten gekommen. Freiwillig und unfreiwillig. Und nicht alle der zirka zehn Fälle standen im Zusammenhang mit den Nachwehen bezüglich der Kampfabstimmung um den Kommandantenposten. Letztlich geht es darum, wie geltendes Feuerwehrrecht in der Praxis umzusetzen ist. Und ob dieses Recht noch zeitgemäß ist?
Denn überall gibt es in den Wehren Männer und Frauen, die dort im aktiven Dienst nicht sein dürften. Rechtlich gesehen. Die weder ihren Wohnsitz in der Kommune haben, noch dort arbeiten. Denn nur dann dürfen diese in dieser Kommune auch im Falle eines Einsatzes mit den Fahrzeugen der zuständigen Wehr ausrücken, Brände bekämpfen und auch Leben retten. Das Ganze hat einen versicherungstechnischen Hintergrund. Wenn auf der Fahrt vom Wohnort zum Feuerwehrhaus etwas passiert, greift die "Feuerwehrversicherung" nur bei denjenigen, auf die diese Vorgaben zutreffen. Wenn nicht, steht rechtlich gesehen der Kommandant in der Haftung.
Den ganzen Artikel können Sie in der Samstagsausgabe des Grafenauer Anzeigers lesen
Quelle: Passauer Neue Presse GmbH
liegt also in Bayern
auch wenn dort manchmal die Uhren anders ticken dürfte die Aussage das der Versicherungschutz nicht greift und dann der Kommandant in der Haftung ist so nicht stimmen. Oder?
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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