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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | aktuelles Urteil zu Dieselverbot in Stuttgart | 49 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 832270 | ||
Datum | 29.07.2017 13:00 MSG-Nr: [ 832270 ] | 3037 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Hanke B. Ich glaube auch des es Ausnahmegenehmigungen gibt, aber auch das es für verschiedene Fahrzeugklassen unterschiedlich lang Ausnahmegenehmigungen geben wird. Natürlich wird es Ausnahmegenehmigungen geben. Für diese wird selbstverständlich auch eine "kleine" Gebühr fällig werden. Netter nebeneffekt, es kommt etwas Geld in die klammen Stadtkassen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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