Geschrieben von Franz-Peter L. Türen und Fenster, die bei einem Brand der Rettung von Menschen dienen oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken
Aus meiner Erfahrung mit einem Neubau in NRW vor zwei Jahren ein ganz wichtiger Satz. Nicht jedes Fenster dient der Rettung. In den Bauunterlagen wurden 1 Fenster im 1. OG als Fluchtweg und die Kellertür zum Garten als Fluchtweg ausgewiesen (der Keller ist als Wohnraum ausgewiesen, was auch zwingend ist, um diesen als solchen nutzen zu dürfen). Nicht jeder Raum musste zwei Fluchtwege haben, sondern nur jedes Stockwerk. Welches Fenster und welche Tür dies waren, wurde klar bei der Baugenehmigung durch das Bauamt festgelegt.
Gruß
Mario
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