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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSo wird das nichts mit qualifizierten Quereinsteigern    # 12 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW834263
Datum10.10.2017 18:17      MSG-Nr: [ 834263 ]2835 x gelesen
Infos:
  • 10.10.17 Ein Artikel über den Anwalt
  • 10.10.17 "Presseinfo" des Anwalts

  • Eigentlich 'ne ziemlich einfache Sache:

    Der Anwalt steht mit dem Gericht in keinerlei Arbeits- oder Dienstverhältnis, also greifen die hier zitierten Regelungen auch nicht.

    So wie auch für mich gilt: Mein Arbeitgeber müsste akzeptieren, wenn ich wegen der Feuerwehr nicht zum Dienst erscheine, aber meine Kunden dürften dann ungestraft zum Mitbewerber gehen...

    Dass das Gericht den Termin nicht verschoben hat ist also wohl rechtlich nicht zu beanstanden, wenn auch aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zu begrüßen.

    Dass allerdings die Feuerwehr Dresden keine andere Möglichkeit sieht als die TM-Prüfung ein Jahr später abzulegen ist ein Armutszeugnis. Immerhin wollen _die_ ja den betreffenden Anwalt als Einsatzkraft.

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     10.10.2017 12:20 Helg7e K7., Sulzbach/Main
     10.10.2017 12:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.10.2017 13:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.10.2017 13:13 Mitj7a S7., Pinneberg
     10.10.2017 13:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.10.2017 14:30 Volk7er 7C., Trier
     10.10.2017 14:29 Helg7e K7., Sulzbach/Main
     10.10.2017 15:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.10.2017 16:07 Helg7e K7., Sulzbach/Main
     10.10.2017 18:17 Henn7ing7 K.7, Dortmund  
     11.10.2017 10:05 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     11.10.2017 11:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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