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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | So wird das nichts mit qualifizierten Quereinsteigern ![]() | 12 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834263 | ||
Datum | 10.10.2017 18:17 MSG-Nr: [ 834263 ] | 2835 x gelesen | ||
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Eigentlich 'ne ziemlich einfache Sache: Der Anwalt steht mit dem Gericht in keinerlei Arbeits- oder Dienstverhältnis, also greifen die hier zitierten Regelungen auch nicht. So wie auch für mich gilt: Mein Arbeitgeber müsste akzeptieren, wenn ich wegen der Feuerwehr nicht zum Dienst erscheine, aber meine Kunden dürften dann ungestraft zum Mitbewerber gehen... Dass das Gericht den Termin nicht verschoben hat ist also wohl rechtlich nicht zu beanstanden, wenn auch aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zu begrüßen. Dass allerdings die Feuerwehr Dresden keine andere Möglichkeit sieht als die TM-Prüfung ein Jahr später abzulegen ist ein Armutszeugnis. Immerhin wollen _die_ ja den betreffenden Anwalt als Einsatzkraft. | ||||
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