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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Koffer-Notfallpumpe | 27 Beiträge | ||
Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 834602 | ||
Datum | 27.10.2017 23:26 MSG-Nr: [ 834602 ] | 4772 x gelesen | ||
Hallo, nicht-leitfähige Schläuche können nicht sicher für das Umpumpen von Kraftstoffen verwendet werden! Bei leitfähigen Schläuchen darauf achten, dass zwischen den Kupplungen weniger als 10^6 Ohm (bei M-Schlauch 100 Ohm) und alle Metallteile/leitfähigen Teile geerdet. CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie an der Pumpe wäre zu erwarten, bei Atex könnte der Hersteller auch argumentieren, dass er nur E-Statik als Zündquelle hat und damit nicht unter diese fällt. Auf den Ex-Schutz müsste er aber sowieso wegen der Maschinenrichtlinie eingehen, ist dort auch gefordert/geregelt. Prüfung, wenn überhaupt dann nur wiederkehrend alle 3 Jahre (BetrSichV) als Atex-Gerät, da keine Anlage und "nur" Arbeitsmittel. Grüße, Christian | ||||
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