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Thema | Koffer-Notfallpumpe | 27 Beiträge |
Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 834613 |
Datum | 28.10.2017 19:45 MSG-Nr: [ 834613 ] | 4432 x gelesen |
Hallo,
man könnte jetzt kleinlich sein und sich auf den Standpunkt stellen, dass die Frist wie genannt nur für überwachungsbedürftige Anlagen gilt. Die haben wir nicht. Der Einfachheit halber wird die Frist und die Prüfungen oft auch auf Feuerwehrgerätschaften übertragen, welche beim Auftreten von Ex-Gemischen verwendet werden.
Im engeren Sinn gilt die Prüfanforderung der BetrSichV für alle Geräte im Sinne der Atex-Richtlinie (in überwachungsbedürftigen Anlagen ...). Also für Geräte mit Ex, aber z.B. auch für ältere Geräte die vor der Atex-Richtlinie beschafft wurden. Also z.B. alle ex-geschützten Pumpen, Lampen, Lüfter, Funkgeräte. Sinnvollerweise sollten Teile von denen die Sicherheit abhängt, wie z.B. Schläuche auch mit einbezogen werden. Da die 3 Jahre als Maximum gelten, sollte man erstens einen Blick in die Anleitungen werfen, was dort für Fristen beschrieben sind und sich auch selbst überlegen, ob Teile nicht besonderem Verschleiß unterliegen, z.B. Schläuche mit zugehörigen Kupplungen und damit häufiger geprüft werden sollten.
Grüße,
Christian
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