Rubrik | Einsatz |
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Thema | Doppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto | 27 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834662 |
Datum | 31.10.2017 11:52 MSG-Nr: [ 834662 ] | 2373 x gelesen |
Infos: | 30.10.17 Feuerwehrmann verunfallt mit Privatauto an roter Ampel
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Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Geschrieben von Dr. Thomas R.das Fahren über die rote Ampel ist, wie du ja schon richtig gesagt hast, grundsätzlich von seinen Sonderrechten umfasst. In einer Wehr mit jährlich 4-500 Einsätzen, die bei einer Türöffnung* mit einem extra dafür ausgestatteten "GW-Türöffnung" und Staffel ausrückt, würde ich es mal arg in Frage stellen, ob für die einzelne Einsatzkraft eine Anfahrt zum GH mit solchen Mitteln bei einer solchen Alarmierung überhaupt notwendig ist. Meiner ganz persönlichen Meinung nach ist es das nicht.
*eben war deren Homepage noch nicht im Wartungsmodus
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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