Rubrik | Einsatz |
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Thema | Doppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto | 27 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834670 |
Datum | 31.10.2017 14:13 MSG-Nr: [ 834670 ] | 2407 x gelesen |
Infos: | 30.10.17 Feuerwehrmann verunfallt mit Privatauto an roter Ampel
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Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Geschrieben von Sebastian K.In einer Wehr mit jährlich 4-500 Einsätzen, die bei einer Türöffnung* mit einem extra dafür ausgestatteten "GW-Türöffnung" und Staffel ausrückt, würde ich es mal arg in Frage stellen, ob für die einzelne Einsatzkraft eine Anfahrt zum GH mit solchen Mitteln bei einer solchen Alarmierung überhaupt notwendig ist.
Zunächst mal hat es sich also offensichtlich um einen Einsatz zur unmittelbaren Menschenrettung gehandelt (oder warum sollte die Feuerwehr sonst Türen öffnen?)
Ansonsten halte ich die Argumentation "es kommt auf die einzelne Einsatzkraft nicht an" aber für grob falsch:
Vermutlich (hoffentlich) kommt es auf eine einzelne Einsatzkraft nicht an, weil ausreichend Kräfte alarmiert sind. Tatsächlich würde sich die Ausrückezeit aber erkennbar verlängern, wenn alle alarmierten Kräfte länger für die Anfahrt brauchen. Da man aber vorher nicht weiss, wer hinterher den Unfall baut: Wer von den alarmierten Kräften soll sich denn nun Zeit lassen?
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