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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | schon heftig: Feuerwehr spritzt auf Gaffer :-() | 172 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 834976 | ||
Datum | 10.11.2017 14:49 MSG-Nr: [ 834976 ] | 22868 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Will man wissen, welche Handlung eine Strafvorschrift unter Strafe stellt, so muss man den Text und nicht die Überschrift lesen: "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt" Die Tatsache, dass eine Bildaufnahme die Hilfslosigkeit einer Person zeigt, definiert der Gesetzgeber hier als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches. Die selbe Vorschrift greift übrigens auch, wenn man einen Besoffenen filmt/fotografiert, der am Straßenrand eingeschlafen ist und sich womöglich noch eingenässt hat. | ||||
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