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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | schon heftig: Feuerwehr spritzt auf Gaffer :-() | 172 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 834977 | ||
Datum | 10.11.2017 14:54 MSG-Nr: [ 834977 ] | 22953 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Stimmt, du hast recht. Normalerweise steht das direkt in der Vorschrift, daher ist mir das entgangen. Es gibt aber eine wichtige Einschränkung, die Strafverfolgungsbehörde darf auch ohne Strafantrag ermitteln: "...es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält." | ||||
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