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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | schon heftig: Feuerwehr spritzt auf Gaffer :-() | 172 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 835144 | ||
Datum | 14.11.2017 17:30 MSG-Nr: [ 835144 ] | 20329 x gelesen | ||
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Mal ganz grob: Geschrieben von Oliver S. wer sich das so gedacht hatDer Gesetzgeber in § 1 u.a. des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, dazu gibt es eine Zuständigkeitsverordnung die die Aufgaben der Ordnungsbehörden regelt. Denn natürlich gibt es nicht einfach nur Polizei und Ordnungsamt, sondern örtliche Ordnungsbehörde, Kreisordnungsbehörde und Landesordnungsbehörde. Grob gesagt hat jede ordnungsrechtliche Aufgabe zunächst mal einen originär zuständigen Aufgabenträger, dazu gibt es als Beilage aber ein paar Regelungen dass im Falle des Falles auch ein anderer die Aufgabe wahrnehmen kann, und garniert wird das ganze dann mit der in RLP geliebten Kleinstaaterei, und als Dessert gibt es die kreisfreien Städte, bei denen Aufgaben, die sonst zwischen örtlicher (= Gemeinde/VG) und Kreisordnungsbehörde nochmal unterscheiden, unter einem Dach ausüben. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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