Hallo zusammen,
Geschrieben von Thorben G.Brandschutzgesetz der Länder? Sinngemäß Vorhaltepflicht einer angemessen leistungsfähigen Feuerwehr für die ortsüblichen Gefahren?
Das ist mir durchaus bekannt.
Deshalb hat die Feuerwehr/ Gemeinde aber noch lange nicht die Verantwortung fürs Bahnerden. Genauso wenig wie die Feuerwehr sich bei Bränden selbst um Dachständer (Stromversorgung) kümmert. Oder meistens auch nicht um das Abschiebern von Gasanschlüssen, abstellen von Strom, ...
Es gibt viele Dinge, die die Feuerwehr nicht tut, weil einfach die Kompetenz dazu fehlt. Dies heisst aber nicht automatisch, dass die Kommune hier gegen die entsprechenden Gesetze verstösst.
Geschrieben von Thorben G.Zuständigkeit bei Kommune wie für andere Verkehrswege auch, (insbesondere auch für technisches Material, wo davon ausgegangen wird, dass erforderliches Rettungsgerät ohnehin für sonstige THL-Lagen in der Fläche vorhanden ist). Bahn unterstützt in Hinblick auf ihre betriebsspezifischen Gefahren mit den Waggon-Datenblättern und Schulungsangeboten sowie Notfallmanager zur Koordination. Letzterer übernimmt aber gerade nicht eine Verantwortung der Bahn für die Durchführung von Hilfeleistungen im Bereich ihrer Anlagen.
Auch das ist bekannt. Woraus ergibt sich aber die Zuständigkeit der Kommunen/ Feuerwehren fürs Bahnerden? Die kann ich nirgendwo ablesen. Klar kann man die Abstrakt herleiten. Dann kann ich aber wieder alle möglichen und unmöglichen Aufgaben für die Feuerwehren herleiten...
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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